Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Handelsvertretung Jens Gehrmann (HV-JG)

 

1. Allgemeines:

Alle Lieferungen- und Service- und Garantieleistungen erfolgen aufgrund unserer untenstehenden Geschäftsbedingungen. Mit der Annahme der Lieferung gelten unsere AGB als anerkannt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers, die wir nicht anerkannt haben, werden nicht Vertragsbestandteil. Unsere Bedingungen gelten selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Käufers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.

2. Preise:

Alle Preise gelten netto zzgl. der am Tag der Lieferung gültigen MwSt. Es gilt die am Tag der Bestellung gültige Preisliste. Bei Sonderkonditionen gelten die entsprechend vereinbarten Sonderpreise. Für alle angegebenen Artikelverfügbarkeiten und Preise gilt Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

3. Zahlungsbedingungen:

Unsere Lieferungen sind spätestens, 3 Tage nach Erhalt der Rechnung, zu zahlen oder entsprechender Vereinbarungen. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der entsprechende Rechnungsbetrag einem unserer Konten gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe sowie die gesamte Restschuld zu berechnen. Alle Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum.

Bei Nichteinlösung aus Bankeinzug berechnen wir € 25,- Bearbeitungsgebühr.

4. Lieferzeit:

4.1. Die von uns genannten Liefertermine sind nur dann rechtlich bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin" bezeichnet und bestätigt wurden.

4.2. Die Lieferung durch uns steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Erfolgt eine Selbstbelieferung nicht, werden wir dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, können wir nach eigenem Ermessen einen anderen Lieferanten wählen und abweichend vom Vertrag dessen Lieferung verwenden; vorausgesetzt, die Waren sind vergleichbar.

Im Falle einer verspäteten Selbstbelieferung verzögert sich unsere Leistungserbringung um den Zeitraum des Verzuges unseres Lieferanten. Ein von uns übernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht.

4.3. Sollte der Kunde aufgrund von Lieferverzögerungen wegen verspäteter Selbstbelieferung -soweit kein verbindlicher Liefertermin vereinbart worden ist- oder aufgrund anderer einen gesetzlichen Rücktrittsgrund nicht rechtfertigender Umstände eine Vertragsauflösung wünschen oder vom Vertrag zurücktreten, sind wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, berechtigt, 10 % der Nettoauftragssumme für Bearbeitungskosten und für entgangenen Gewinn zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe eingetreten ist, vorbehalten.

4.4. Sofern von uns ein „verbindlicher Liefertermin" bestätigt wurde, haften wir im Falle des Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

4.5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

5. Lieferung / Frachtkosten:

5.1. Wir sind berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

5.2. Die Lieferungen erfolgen unfrei ab Lager. Bei Versand per Spedition ist die Ware transportversichert. Bei Versand per Post, DPD etc. gelten die Standardversicherungen der Anbieter. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Mehrweg-Systeme. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

6. Eigentumsvorbehaltssicherung:

6.1.Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderung aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor.

6.1.1 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.

6.1.2 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschaden zu versichern.

6.1.3 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter in unser Vorbehaltseigentum hat der Käufer uns unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte uns die Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht ersetzen kann, haftet uns der Käufer für den Ausfall.

6.1.4 Der Käufer ist berechtigt, über die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Er darf jedoch die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übertragen. Er ist verpflichtet, die Ware bei kreditiertem Weiterkauf zu sichern.

Der Käufer tritt uns im Gegenzuge bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber einem Abnehmer oder Dritten erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob über die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung verfügt worden ist.

Zur Einziehung der Forderungen aus Verfügungen über die gelieferte Ware bleibt der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung jederzeit selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug gerät. Insbesondere aber sobald über das Vermögen des Käufers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren o. ä. gestellt wird, die Vermögensverhältnisse des Käufers sich also erkennbar verschlechtern, sind wir zur Einziehung der Forderungen berechtigt.

Für den Fall des Forderungseinzuges durch uns, ist der Käufer verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen bekannt zu geben, die Schuldner zu benennen und alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie dazugehörige Unterlagen (z.B. Verträge, Lieferscheine, Rechnungen und Mahnungen) auszuhändigen. Zudem ist der Käufer in diesem Fall verpflichtet, seinen Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen.

6.2 Die Verarbeitung oder Umbildung der ausgelieferten Ware durch den Käufer erfolgt stets für uns. Wird die Ware mit uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag incl. gesetzliche Umsatzsteuer) zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vgl. 6. a) 6.1.2) bis 6.1.4).).

6.3 Wird die gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis der gelieferten Ware (Rechnungsendbetrag incl. gesetzliche Umsatzsteuer) zu dem Wert der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Für die durch Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vgl. 6. a) 6.1.2) bis 6.1.4).).

6.4 Die vorgenannten Klauseln zur Verarbeitung (b) und Vermischung (c) gelten auch für vom Käufer beigestellten Waren für unseren Herstellungsprozess.

6.5 Wir verpflichten uns, die uns gemäß 6.1 bis 6.4 zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7. Garantie:

Es muss generell vorab eine RMA-Nr. schriftlich angefordert werden, welche deutlich dem Paket beigefügt sein muss. Nicht gekennzeichnete Pakete werden abgelehnt. Die Garantie beträgt 24 Monate sofern keine anderen Angaben gemacht wurden oder vereinbart sind. Defekte Artikel werden generell ausgetauscht. Die Kosten für den Garantietausch übernehmen wir, die Zusendung des defekten Artikels an uns, erfolgt zu Lasten des Käufers. Unfrei zugesandte Artikel werden nur nach vorhergehender Absprache angenommen. In Ausnahmefällen oder bei dringend benötigten Artikeln ist ein Vorabtausch möglich. Originalverpackung ist nicht notwendig. Ein Kaufbeleg ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. Für vom Käufer verursachte Schäden übernehmen wir keine Garantieleistungen. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum (Rechnungsdatum) der HV-JG. Defekte Artikel, die nicht mehr im Programm sind, werden in gleich- oder höherwertige Artikel ausgetauscht.

 

8. Schlussbestimmungen:

a) Erfüllungsort für den gesamten Vertragsinhalt in Alfeld (Leine).

b) Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Alfeld (Leine) ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

c) Daten des Käufers werden im Sinne des Datenschutzgesetzes bearbeitet.

d) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechtes (CISG) ist ausgeschlossen.

e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Regelung gilt das Gesetz.

15.11.2019

BriefLogo

LED Lighting

LED Shop

LED Shop